Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d. h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst "repariert" oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Bitte beachten Sie, dass minderjährige Reisende bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde, aus welcher beide Eltern hervorgehen, vorweisen müssen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung, Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils müssen mitgeführt werden) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde erforderlich). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen mitzuführen.